Zum Gesetzentwurf gegen unterstellte „Scheinvaterschaften“
Wir dokumentieren hier einen Beitrag der Beleuchtungs-Gruppe Bremen (BGB)
Ein neuer Gesetzentwurf von Innen- und Justizministerium soll die Rechtssicherheit von Kleinkindern und Müttern untergraben. Bei „Aufenthaltsstatus-Gefälle“ zwischen den Eltern, wenn also ein Elternteil einen sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland hat, der andere nicht, sollen Beamte der Ausländerbehörde in Zukunft generell die „wirkliche“ Elternschaft des Vaters mit sicherem Aufenthaltsstatus noch 5 Jahre lang in Frage stellen können. Bei Paaren, die angeblich nicht beide mit dem Kind „sozial und genetisch“ verbunden sind, soll der Aufenthaltsstatus der Mutter, und auch der womöglich deutsche Pass des Kindes – wieder entzogen werden. Sie sollen so beide entrechtet und abschiebbar gemacht werden.
Mit international gültigem Recht passt das nicht zusammen: die UN Kinderrechts-Konvention ist von Deutschland ratifiziert und besagt:
§2 (2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.
Und weiter heißt es im Artikel 3 zum Wohl des Kindes:
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Man kann wohl kaum behaupten, dass eine Abschiebung eines Kleinkindes samt Mutter, und seine Trennung vom Vater dem Wohl des Kindes dient.
Dies ist ein weiterer Versuch, die deutsche Staatsangehörigkeit anzweifelbar und entziehbar zu machen. Bis zu 5 Jahren sollen die Behörden die Möglichkeit bekommen, dem Kind und der Mutter die zunächst behördlich anerkannten Rechte wieder abzuerkennen.
Das Gesetzesvorhaben ist erschreckend offen rassistisch motiviert: es muss gestoppt werden! Es erinnert ungut an alte deutsche Traditionen: das sogenannte „Blutschutzgesetz“ von 1935 sollte „Mischehen“ verhindern und kriminalisieren.
Kinderrechte dürfen nicht für die Ziele der Rechten geopfert werden. Kinder brauchen Schutz und gute Bedingungen – alle Kinder brauchen das. Und ebenso Mütter mit kleinen Kindern: sie brauchen Sicherheit und Unterstützung, nicht ein rassistisches Infragestellen und Entrechten aus populistischen Überlegungen.
Weil die Behörden die United Nations Kinderrechts-Konvention scheinbar nicht kennen, hier der Artikel 7 zum Nachlesen:
Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit
(1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
(2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall, dass das Kind sonst staatenlos wäre.
siehe: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesetzentwurf-kabinett-scheinvaeter-100.html